06.01.2000 - Autobahn A 2: Zwölf Verletzte bei Massenkarambolage zwischen Sempach und Emmen (Einsatz Nr. 1)
Erst rauchte, dann krachte es
Ein qualmender Lieferwagen auf dem Pannenstreifen lenkt Autofahrer ab. Die Folge: 35 Fahrzeuge krachen ineinander, zwölf Personen werden verletzt, ein Chaos.
Die Massenkarambolage auf der A 2 zwischen der Raststätte Neuenkirch und der Ausfahrt Emmen-Nord (Fahrtrichtung Luzern) führte bis am Nachmittag zu Staus bis Rothenburg. Der Unfall hatte sich um 7.15 Uhr ereignet; erst um 14 Uhr wurde die Autobahn wieder freigegeben. Rund achtzig Personen von Polizei, Sanität und Feuerwehr standen im Einsatz.
Beteiligte unter Schock
Unfallursache war nach Auskunft von Polizeisprecher Rolf Koch ein Lieferwagen, der wegen eines Motorschadens auf dem Pannenstreifen anhalten musste. Der Schaden führte zu starker Rauchentwicklung. «Das lenkte nachfolgende Fahrzeuglenker ab, sie bremsten teilweise stark ab, und dadurch kam es zu Auffahrkollisionen», erklärte Koch. In die Massenkarambolage wurden schliesslich dreissig Personenwagen und fünf Lastwagen verwickelt. Der mässig dichte Nebel spielte nach Meinung von Einsatzleiter Franz Zemp, stellvertretender Chef Verkehrspolizei, eine untergeordnete Rolle: «Aber es war zum Unfallzeitpunkt noch dunkel und die Autobahn nass.» Viele Autos verkeilten sich inein ander; einige wurden durch den heftigen Aufprall unter Lastwagen geschoben, die zur Bergung von Verletzten erst angehoben werden mussten.
Zwölf Personen wurden bei der Massenkarambolage verletzt, davon laut Koch drei schwer, aber nicht lebensgefährlich. Sie wurden in die Spitäler Luzern, Sursee und Wolhusen gebracht. Der Sanitätszug der Stützpunktfeuerwehr Emmen betreute 15 Personen, die unter Schockeinwirkung standen, im Polizeistützpunkt Emmenbrücke.
Aufwendige Bergungen
Aus drei Autos mussten die Stützpunktfeuerwehren Sursee und Emmen vier Verletzte mit hydraulischen Scheren und Spreizwerkzeugen bergen. Die letzte Bergung gelang erst drei Stunden nach dem Unfall. Die nichtbeteiligten Fahrzeuge liess die Polizei wenden und über die Raststätte Neuenkirch wegfahren.
Die Deckung des materiellen Schadens regeln die Versicherungen bei Massenkarambolagen anders als bei gewöhnlichen Auffahrkollisionen: Wenn kein Beteiligter haftbar gemacht werden kann, muss jeder seine eigene Kaskoversicherung belangen.
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Quelle | Neue Luzerner Zeitung |
Fotos | Neue Luzerner Zeitung |